Terminologie und Begriffsbestimmung
Die beiden Abkürzungen, die in der Praxis verwendet werden sind FGM (Female Genital Mutilation) und damit die deutsche Bezeichnung „Genitalverstümmelung“ und FGC (Female Genital Cutting) für „weibliche Genitalbeschneidung“ oder „Mädchenbeschneidung“. Inzwischen bildet sich international als Abkürzung FGM/C (Female Genital Mutilation / Cutting) heraus. Das ist ein Kompromiss zwischen den beiden, sich manchmal unversöhnlich gegenüberstehenden Gruppen.
Ihnen ist eingangs sicher aufgefallen, dass wir den Begriff „weibliche Genitalbeschneidung“ gewählt haben, obwohl in den Gesetzestexten ausschließlich von „Genitalverstümmelung“ gesprochen wird. Es wird für Sie nicht leicht sein, eine Balance zu finden zwischen dem Begriff, den das Gesetz vorgibt und dem, dass in einem Gespräch geboten wäre.
„Fragst du mich, ob ich beschnitten bin, sage ich Ja. Fragst du mich, ob ich verstümmelt bin, antworte ich Nein.“
Muthoni Sana aus Tansania in „Ich bin nicht verstümmelt! – Betroffene Frauen auf der Suche nach Sensibilität und Respekt – ein Erfahrungsbericht” von Gritt Richter, Terres des Femmes