Plakate

Plakat „Mädchen schützen gegen Beschneidung!“

Format DIN 2 – 42 x 59 cm

Wir konnten 2012, gefördert durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter neben der Broschüre auch drei Plakate im A2-Format entwickeln.

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Mit dem Plakat „Mädchen schützen gegen Beschneidung!“ wollen wir an alle appellieren, gemeinsam dafür einzutreten, dass keine Mädchen mehr beschnitten werden. Das ist von uns ganz praktisch gemeint. Schließlich sind tausende Mädchen in unserem Land von einer Beschneidung bedroht.

2019 wurde die zweite Auflage gefördert durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

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Plakat „Nicht mit mir“

Format DIN 2 – 42 x 59 cm

Dieses Plakat im A2-Format soll auf die Broschüre "Nicht mit mir!" aufmerksam machen.

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2012 wurde die erste Auflage gefördert durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter.
2019 wurde die zweite Auflage gefördert durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

 

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Plakat: „Schaut hin!“

Format DIN 2 – 42 x 59 cm

Wir konnten 2012, gefördert durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter neben der Broschüre auch drei Plakate im A2-Format entwickeln.

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Mit dem Plakat „Schaut hin! Helft uns Mädchenbeschneidung zu stoppen!“ wollen wir an alle appellieren, gemeinsam dafür einzutreten, dass keine Mädchen mehr beschnitten werden. Das ist von uns ganz praktisch gemeint. Schließlich sind tausende Mädchen in unserem Land von einer Beschneidung bedroht.

2019 wurde die zweite Auflage gefördert durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.

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Plakat „Weibliche Genitalbeschneidung ist verboten“

Format DIN 2 – 42 x 59 cm

Uns war wichtig, ein Plakat zu erstellen, mit dem wir unsere eindeutige Haltung zeigen: Ohne wenn und aber: "Weibliche Genitalbeschneidung ist verboten!" Das wird in sechs Sprachen beschrieben: in Somali, in Kisuaheli, auf Arabisch, in Englisch und in Französisch. Das Stopschild soll die Aufmerksamkeit auf das strikte Verbot erhöhen.

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2012 wurde die erste Auflage gefördert durch das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter.
2019 wurde die zweite Auflage gefördert durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung. Es konnten Änderungen eingebracht werden, da inzwischen der Paragaph 226a der Strafgesetzbuches in Kraft getreten war.

 

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